Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: November 2025
13 VENTURES GmbH – Marke HOUSE of MERCURY
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der 13 VENTURES GmbH (nachfolgend „Verkäufer“ oder „HOUSE of MERCURY“) und dem Kunden über den Kauf von Bekleidungs- und Modeartikeln, Accessoires sowie Maßkonfektionsprodukten.
2. Vertragsgegenstand
HOUSE of MERCURY ist ein Fashion Label mit eigenständigem Hausstil, fest definierten Modellen und gestalterischer Handschrift. Alle Produkte – auch solche, die nach individuellen Maßen gefertigt werden – orientieren sich an den ästhetischen, stilistischen und technischen Vorgaben des Labels. Maßkonfektionsartikel (Made-to-Measure / MTM) sind Produkte aus der Kollektion des Labels, die unter Berücksichtigung individueller Körpermaße gefertigt werden. Sie stellen keine individuellen Anfertigungen im Sinne eines Werkvertrages dar, sondern eine Produktvariante im Rahmen eines Kaufvertrages.
3. Vertragsschluss
Ein Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Kunde im Geschäft die Ware auswählt, die Bestellung bestätigt oder den Kaufpreis bezahlt. Bei Maßkonfektionsprodukten gilt die Bezahlung als verbindliche Bestellung der auf dem Kaufbeleg aufgeführten Artikel. Mündliche Nebenabreden, Skizzen, Farbmuster oder Stilvorschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im Geschäft angegebenen Preise in Euro, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist grundsätzlich bei Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit Zahlung bestätigt der Kunde den verbindlichen Erwerb der ausgewiesenen Produkte.
5. Lieferzeit und Fertigung
Liefertermine oder Abholtermine sind – sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert – unverbindlich und richten sich nach dem Produktions- und Lieferablauf des Labels. HOUSE of MERCURY ist berechtigt, Teil- oder Sammellieferungen vorzunehmen. Eine verspätete Fertigstellung begründet kein Rücktrittsrecht, sofern die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt oder der Kunde keinen festen Termin vereinbart hat.
6. Maße, Anpassungen und Änderungen
Maßkonfektionsartikel werden auf Grundlage der bei der Anprobe ermittelten Körpermaße gefertigt. Nachträgliche Änderungen, die nicht der Passformoptimierung dienen, sondern auf optische oder geschmackliche Anpassungen zurückgehen, gelten als Sonderleistungen und sind ggf. kostenpflichtig. Stil- oder Designänderungen außerhalb der Kollektion sind ausgeschlossen. Der Kunde erkennt an, dass geringfügige Maß- oder Farbabweichungen aufgrund handwerklicher und materialbedingter Unterschiede unvermeidlich und kein Mangel sind.
7. Eigentumsvorbehal
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der 13 VENTURES GmbH / HOUSE of MERCURY.
8. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach § 434 ff. BGB. Ein Sachmangel liegt nur dann vor, wenn die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit wesentlich abweicht. Subjektive Nichtgefallen, stilistische Präferenzen oder Abweichungen vom Geschmack des Kunden stellen keinen Mangel dar. HOUSE of MERCURY ist bei Mängeln berechtigt, nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt nur hinsichtlich der mangelhaften Position verlangen. Für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, haftet HOUSE of MERCURY nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Rücktritt, Storno und Rückgabe
Da es sich bei Maßkonfektionsprodukten um nach Kundenspezifikation angepasste Waren handelt, besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Eine Stornierung oder Vertragsauflösung ist nach Zahlungseingang ausgeschlossen, sofern der Verkäufer die Fertigung oder Materialdisposition bereits begonnen hat. Im Fall einer Kulanzstornierung kann HOUSE of MERCURY entstandene Material- und Bearbeitungskosten pauschal mit bis zu 50 % des Kaufpreises anrechnen.
10. Abholung und Annahme
Der Kunde verpflichtet sich, die fertiggestellte Ware innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung abzuholen. Wird die Ware nicht abgeholt, ist HOUSE of MERCURY berechtigt, sie auf Risiko und Kosten des Kunden einzulagern. Nach 3 Monaten Lagerung kann die Ware nach schriftlicher Mahnung weiterveräußert werden.
11. Kommunikationspflichten
HOUSE of MERCURY informiert den Kunden über den Produktionsfortschritt nach eigenem Ermessen und Ablaufplan. Das Ausbleiben regelmäßiger Zwischenberichte stellt keine Pflichtverletzung dar und begründet keine Ansprüche.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der 13 VENTURES GmbH.
